Diese Bedingungen bilden den allgemeinen Rahmen für individuelle Leuchtwerbung, Beschilderung und projektbezogene Leistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für gegenwärtige und zukünftige Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über individuell hergestellte Beschilderungen, Leuchtwerbung und damit verbundene Leistungen.
Sie richten sich vorrangig an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Abweichende Kundenbedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform anerkannt wurden. Individuelle Vereinbarungen, angenommene Angebote und technische Freigaben haben Vorrang.
§ 2 Vertragsleistungen
Die vereinbarten Leistungen können Beratung, Planung, Gestaltung, technische Entwicklung, Beschaffung, Herstellung, Verpackung, Lieferkoordination und weitere projektbezogene Leistungen für individuelle Leuchtwerbung umfassen.
Montage, Demontage, Wartung oder Koordination vor Ort sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie im angenommenen Angebot ausdrücklich enthalten sind. Geeignete Hersteller, Subunternehmer und Dienstleister dürfen eingesetzt werden.
§ 3 Vertragsschluss und Freigaben
Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung, Annahme in Textform, Zahlung einer vereinbarten Vorauszahlung oder ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande.
Die zuletzt freigegebenen Zeichnungen, Maße, Farben, Dateien und Materialspezifikationen bilden die Produktionsgrundlage. Änderungen nach Freigabe können zusätzliche Kosten und angepasste Termine verursachen.
§ 4 Preise und Zusatzkosten
Angebote an Geschäftskunden verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll, Genehmigungen, Hebetechnik, Gerüste und vergleichbare Nebenkosten werden gesondert berechnet, wenn sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
§ 5 Zahlung
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern Angebot oder Rechnung keinen anderen Zahlungsplan nennen. Produktion, Versand und Montage dürfen bis zum Eingang fälliger Voraus- oder Teilzahlungen zurückgehalten werden.
§ 6 Stornierung und Kündigung
Individuelle Projekte erfordern unmittelbar nach Beauftragung Planung, Beschaffung und Produktionsvorbereitung. Eine vom Kunden gewünschte Stornierung hebt bestehende Zahlungspflichten daher nicht automatisch auf.
Vor Produktionsbeginn kann der Auftragnehmer 35 % des vereinbarten Auftragswerts als Ausgleich verlangen, sofern der Kunde keinen oder einen wesentlich geringeren Schaden nachweist. Nach Produktionsbeginn gilt die vereinbarte Vergütung abzüglich nachweislich ersparter Aufwendungen.
§ 7 Termine und höhere Gewalt
Liefer- und Leistungstermine sind unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Fristen beginnen erst nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Details sowie Eingang fälliger Zahlungen.
Für Verzögerungen durch behördliche Maßnahmen, Zoll, Streiks, Transportstörungen, Lieferantenausfälle, Rohstoffmangel, Krieg, Naturereignisse oder andere nicht zumutbar kontrollierbare Ereignisse haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 8 Lieferung und Gefahrübergang
Versandweg, Verpackung und Transportdienstleister werden mit angemessener Sorgfalt ausgewählt. Bei Geschäftskunden geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister über; für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Regeln.
Sichtbare Transportschäden sollen unverzüglich fotografiert und einschließlich Außenverpackung, Innenpolsterung und Produkt gemeldet werden.
§ 9 Prüfung, Mängel und Abnahme
Geschäftskunden müssen die Ware unverzüglich prüfen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind innerhalb von fünf Werktagen in Textform anzuzeigen; § 377 HGB bleibt unberührt.
Übliche Fertigungstoleranzen und geringfügige Abweichungen bei Farbe, Helligkeit, Materialstruktur, Oberflächen oder Abmessungen sind kein Mangel, sofern die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit diese Bedingungen nichts wirksam Abweichendes regeln. Bei Geschäftskunden kann der Auftragnehmer zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch unsachgemäße Montage, ungeeignete Untergründe, normalen Verschleiß, falsche Pflege oder nicht autorisierte Änderungen und Reparaturen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 12 Entwürfe und Produktionsdaten
Mit Lieferung wird nur das Eigentum am körperlichen Produkt übertragen. Urheber- und Nutzungsrechte an Zeichnungen, Visualisierungen, technischen Entwicklungen und Produktionsdaten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 13 Projektreferenzen
Sofern der Kunde nicht spätestens bis Lieferung oder Abnahme in Textform widerspricht, darf der Auftragnehmer abgeschlossene Projekte unter Beachtung von Datenschutz und Rechten Dritter als Referenz präsentieren.
§ 14 Mitwirkung und Montage
Der Kunde stellt Dateien, Maße, Freigaben, Ansprechpartner, Zugang und weitere erforderliche Informationen vollständig und rechtzeitig bereit.
Soweit nicht ausdrücklich enthalten, ist der Kunde für Genehmigungen, tragfähige Untergründe, geeignete Stromanschlüsse und sicheren Zugang verantwortlich. Zusätzlicher Aufwand vor Ort kann gesondert berechnet werden.
§ 15 Haftung
Unbeschränkt gehaftet wird bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Maße, Rechte und Genehmigungen trägt der Kunde die Verantwortung, sofern deren Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
§ 16 Datenschutz und Dokumentation
Personenbezogene Daten werden nach geltendem Datenschutzrecht und der aktuellen Datenschutzerklärung verarbeitet. Projektkommunikation, Freigaben, Versand- und Montagedokumentation dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang aufbewahrt werden.
§ 17 Recht, Gerichtsstand und Sprache
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute und juristische Personen ist der Gerichtsstand [PLATZHALTER: GERICHTSSTAND].
Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 18 Verbraucher
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gehen zwingende gesetzliche Vorschriften vor. Ein Widerrufsrecht kann bei nicht vorgefertigten, nach Kundenauswahl hergestellten oder eindeutig personalisierten Waren unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein.
§ 19 Online-Bestellungen und Konfiguratoren
Produktdarstellungen, Preise, Konfigurationsoptionen und automatisierte Vorschauen sind kein verbindliches Angebot. Bei personalisierten Produkten bilden die übermittelten Dateien, Maße, Texte und dokumentierten Freigaben die Produktionsgrundlage.
§ 20 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An ihre Stelle tritt, soweit rechtlich möglich, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.